Moraira – Villa im mediterranen Design
Beschreibung
In dieser Villa im mediterranen Design genießen Sie einen schönen freien Blick und viel Sonne (Südost-Ausrichtung).
Sie befindet sich auf einem 785 m2 Grundstück und hat eine bebaute Fläche von 245 m2 verteilt auf 2 Etagen + Kellergeschoss.
Die Aufteilung ist wie folgt: Auf der Hauptetage gibt es die Eingangshalle, 2 Schlafzimmer, 1 Bad, große Küche + Esszimmer, Wohn-Esszimmer.
Durch eine interne Treppe erreichen Sie das Obergeschoss und das Kellergeschoss. Im Obergeschoss befindet sich das Hauptschlafzimmer mit eigenem Bad und privater Terrasse. Im Kellergeschoss haben wir den TV-Raum, 2 Schlafzimmer, Bad, Abstellraum und Waschküche.
Im Außenbereich findet man eine herrliche Veranda von 45 m2, mit einer großen Terrasse und terrassierten Gartenbereich, von wo aus man zum rechteckigen Pool von 9x5 Meter gelangt.
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Die Villa ist mit Fußbodenheizung und Klimaanlage (4 Einheiten, warm und kalt) ausgestattet. Sie hat einen großen Außenparkplatz für mehrere Autos neben dem Haupteingang. Der Garten ist schön und pflegeleicht (automatisches Bewässerungssystem).
Lage
Moraira, Sol Park, in einer ruhigen Wohngegend (Straße ohne Verkehr)
- Bars, Restaurants und Apotheke nur 200 m entfernt
- zum Stadtzentrum von Moraira 2,3 km
- zum Strand 2,3 km
- Apotheke, Ärzte am Ort
- sehr gute Infrastruktur am Ort
Ausstattung
- Massivbauweise
- Doppelverglasung
- Sicherheitstür
- eingezäunter Garten
- 2 Wohnebenen durch Innentreppe verbunden
- 3 Badezimmer jeweils mit Fenster, Dusche/Badewann, WC und Waschtisch
- 5 Schlafzimmer
- Keller + Waschküche
- Abstellraum
- Terrasse offen und überdacht
- Pool
- Heizung: Klimaanlage warm/kalt
- Fußbodenheizung
- Einbauküche
- TV
- WLAN
- PKW-Stellplätze auf dem Gelände
Sonstiges
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Es ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass Vertragspartner vor der Begründung einer
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Dritten agiert. Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf.
wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt. Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
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