Wunderschöne Villa mit Apartment – bei ALICANTE ( in ALFAZ DEL PI )
Beschreibung
Schöne 6-Bett-Villa mit komplettem Gästeapartment im Erdgeschoss, Garage für zwei Autos, großem Pool 5x12, Casita und angelegtem Garten.
Das Erdgeschoss verfügt über einen Eingangsbereich mit viel Stauraum, ein geräumiges und helles Wohnzimmer, ein großes modernes Badezimmer, eine Waschküche und 2 große Doppelzimmer.
Von dieser Etage aus besteht ein direkter Zugang zur Doppelgarage. Darüber hinaus befindet sich auf dieser Etage ein weiteres großes Schlafzimmer, das derzeit als Büro genutzt wird.
Auf der oberen Ebene finden wir eine Master-Suite mit eigenem Bad, 2 Doppelzimmer, die sich ein Badezimmer teilen, eine neue moderne Küche und den Hauptwohnbereich mit einem 50 qm großen Wohn- / Esszimmer mit offenem Kamin, der sich zur großen überdachten Terrasse mit Wald- und Bergblick und dem Zugang zum Poolbereich öffnet.
Die beiden Einheiten können als ein großes Einfamilienhaus genutzt oder voneinander in ein Apartment mit 4 Schlafzimmern und 2 Schlafzimmern getrennt werden.
Lage
Aufgrund seiner Lage ist es der perfekte Ort für diejenigen, die sich mit der Natur verbinden möchten, und ein Paradies für Bergliebhaber, die Bergsteigen, Wandern oder einfach nur die reine Bergluft atmen
können.
Ausstattung
Diese Villa zeichnet sich durch ihren schönen Garten, ihre wunderschöne Südterrasse und ihren von mediterranem Pinienwald umgebenen Poolbereich sowie ihre "Casita" aus - die Außenküche mit großen Schiebetüren, die auch in ein separates Gästehaus umgewandelt werden
könnte.
Sonstiges
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Es ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass Vertragspartner vor der Begründung einer
Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Daher sind alle Immobilienmakler verpflichtet die Sorgfaltspflicht einzuhalten. Bevor die Aufnahme der Kaufvertrags-verhandlungen möglich ist, muss der Kaufinteressent durch den Immobilienmakler identifiziert worden sein. Zur Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder ist der Ausweis des Kaufinteressenten zu kopieren. Darüber hinaus ist vom Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen
Dritten agiert. Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf.
wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt. Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
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