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Wissenswertes A-Z

Ablauf / Prozedere Immobilien-Kaufvertrag in Spanien

Der Ablauf beim Kauf einer Bestandsimmobilie / Gebrauchtimmobilie in Spanien gestaltet sich für Sie als Käufer sehr einfach. Das Meiste übernehmen wir mit unseren Kollegen vor Ort für Sie:

1)
Sobald Sie sich für eine Immobilie entschieden haben, machen wir einen Privaten Vorvertrag mit 10 % Anzahlung auf den Kaufpreis als feste Reservierung.

Diese 10 % können Sie innerhalb von 7-10 Werktagen bezahlen.
Der Vertrag ist auch auf Deutsch.

2)
Als Nächstes benötigen wir die sogenannte NIE-Nummer. Das ist die spanische Steuernummer. Diese wird beim Notartermin benötigt. Die NIE-Nummer beantragen Sie beim spanischen Konsulat (in Deutschland; z. B. in München bzw. der Ihnen nächstgelegenen Stadt) oder über eine der Internet-Service-Agenturen.

Sie haben bis zum Notartermin noch Zeit, den letztendlichen Käufer (Sie – Ihre Partner / Ihre Partnerin – oder beide…) final festzulegen. Wichtig ist „nur“, dass die Käufer beim Notartermin eine eigene NIE-Nummer haben.

3)
Eröffnung eines spanischen Bankkontos:
Der Kaufpreis muss vor dem notariellen Kaufvertrag von Deutschland nach Spanien überwiesen werden.
Kaufpreis + ca. 12,5 % Erwerbsnebenkosten abzüglich der Anzahlung
(in Höhe von 10 % des Kaufpreises).

Dies ist der Betrag auf Ihrem spanischen Konto, der ca. 1 Woche vor der notariellen Beurkundung auf der spanischen Bank eingegangen sein sollte.

Die spanische Bank (z. B. Banco Sabadell) stellt dann einen bankbestätigten Scheck aus. Dieser muss beim Notartermin vorgelegt werden, damit die Beurkundung / der Verkauf vollzogen werden kann.

4)
Sollten Sie zur Finanzierung Ihrer Wunschimmobilie einen Bankkredit benötigen, so wenden Sie sich zuhause bitte an Ihre Hausbank bzw. eine Bank Ihres Vertrauens, um die Finanzierung Ihres Traumobjektes zu verhandeln. Je nach persönlicher Situation, eignet sich eine deutsche Immobilie als Sicherung durch eine Grundschuld eintragen zu lassen. Sprechen Sie hier Ihren Partner bei Ihrer Bank an.

Und das war’s dann eigentlich schon zur Vorbereitung der notariellen Beurkundung.

Selbstverständlich können Sie sich bei allen anderen Fragen an uns und unsere Kollegen wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Anreise mit Flugzeug und Autobahnen

Mit dem Flugzeug

Elche-Alicante ist der fünftgrößte Flughafen Spaniens.
Er befördert jedes Jahr rund 13 Millionen Passagiere und wird von 42 Fluggesellschaften genutzt, die auf 220 Routen, mit mehr als 120 Zielen in 26 Länder fliegen. Der Flughafen ist nur wenige Kilometer von Elche und Alicante entfernt, zudem gibt es Busverbindungen nach Benidorm, Calpe und Torrevieja.

Valencia
Alicante ist ca. 90 Autominuten von der Hauptstadt der Region, Valencia, entfernt. Diese Großstadt ist gut mit anderen Teilen Spaniens, Europas und der Welt verbunden. Der Flughafen in Manisses belegt in Spanien den neunten Platz bei den Passagierzahlen. Valencia verfügt über einen avantgardistischen Hochgeschwindigkeitsbahnhof (AVE), der die Region mit dem Norden (Madrid, Barcelona und Saragossa) und dem Süden Spaniens (Córdoba, Sevilla) verbindet.

Auf der Straße

AP-7 Autobahn San Juan – Valencia Autobahn A-31 Alicante-Albacete-Madrid Binnenautobahn – A7 Alicante-Alcoy-Valencia.

Mit der Bahn

Der Bahnhof von Alicante befindet sich im Stadtzentrum. Es gibt direkte Verbindungen nach Madrid, Barcelona, Valencia, Bilbao, Santander, Oviedo, etc. Die Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke nach Madrid (AVE) ist seit 2013 in Betrieb und bringt die Passagiere in nur 2 Stunden und 15 Minuten in die 400 km entfernte Hauptstadt.

Mit der Tram

Der Tram-Service von Alicante verbindet zahlreiche Städte an der Costa Blanca (El Campello, Villajoyosa, Benidorm,Altea, Calpe, Denia, etc.).

Bildungssystem

Das Bildungswesen in Spanien lässt sich in drei große Bereiche unterteilen: Öffentliche Schulen, Charter-Schulen und Privatschulen.

Öffentliche Schulen werden vom spanischen Staat finanziert und der Zugang zu den Schulen wird von ihren Leitungsorganen kontrolliert.

Zudem gibt es gecharterte Privatschulen, die staatliche Zuschüsse erhalten, da die Privatschulen von den Eltern der Schüler bezahlt werden.

Wenn es um die private Bildung geht, hat die COSTA BLANCA einiges zu bieten. Viele Schulen legen Wert auf Sprachen und Technologie, so bietet die Costa Blanca eine ausgezeichnete Auswahl an internationalen Schulen in verschiedenen Sprachen, welche die Muttersprache (Englisch, Französisch, Deutsch, etc.) und Spanischkenntnisse kombinieren. In diesem Gebiet gibt es nicht nur eine große Auswahl an englischen, französischen und norwegischen Schulen, sondern auch die einzige Europäische Schule Spaniens, die auf Nachfrage von Anhängern der Europäischen Union eingerichtet wurde.

Bürgersicherheit

Die Global Gallup Study on Law and Order betont, dass Spanien mit der niedrigsten Kriminalitätsrate in der EU, eines der sichersten Länder der Welt darstellt.

Der Eurostaat-Bericht zeigt auch, dass das Sicherheitsniveau aufgrund einer ausgezeichneten Polizeiarbeit, sehr gut ist. Spanien verfügt über zwei verschiedene Polizeikräfte, zum einen die „Guardia Civil“ (für den ländlichen Raum), zum anderen die „Policia Nacional“ (für die Städte). Zudem gibt es eine lokale Polizei, welche die jeweilige Stadt sichert. In Spanien verteilen sich auf 100.000 Menschen 533 Strafverfolgungsbehörden, was eine der höchsten Quoten in der Europäischen Union darstellt.

Das Leben an der Costa Blanca zeichnet sich durch einen sehr mediterranen Charakter aus. Die Menschen verbringen viel Zeit im Freien, auf den Straßen und öffentlichen Plätzen, was diese Städte und Gemeinden zu sicheren Lebensräumen macht.

Gesundheitssystem

Das spanische Gesundheitssystem gewährt allen Bürgern einen fairen Zugang zu grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen, wie Bildung und Gesundheit.

Der Bloomberg-Geschäftsbericht 2018 bewertete das spanische Gesundheitssystem nach Hongkong und Singapur auf Platz drei der Weltrangliste. Aber nicht nur das, es wurde als das effizienteste Gesundheitssystem in ganz Europa ausgezeichnet. Die Provinz Alicante verfügt über eines der größten Gesundheits- und Krankenhausnetzwerken in Europa, welche sowohl öffentliche Einrichtungen, als auch Privatzentren umfassen.

Diese Krankenhäuser haben sich zusammengeschlossen, um das so genannte „mediterrane Gesundheitsnetz“ zu schaffen. Hierbei handelt es sich um ein privates Gesundheitscluster an der Costa Blanca, dessen Ziel die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Organisationen ist.

In kurzer Entfernung unserer Immobilien finden Sie eine der modernsten Kliniken an der COSTA BLANCA, das Klinikum „Marinasalud“.

Siehe auch: www.marinasalud.es/unseres-krankenhaus-kennen

Goldenes Visum

Was ist ein Goldenes Visum?

Mit der Verabschiedung des Unternehmergesetzes und seiner Internationalisierung im Jahr 2013 wurde ein VISA-System für Nicht-EU-Bürger eingeführt, die erhebliche Investitionen, einschließlich Immobilieninvestitionen, tätigen wollen. Es ist der bequemste und schnellste Weg, eine Aufenthaltserlaubnis in einem europäischen Land zu erhalten, denn Spanien bietet unvergleichliche Vorteile gegenüber den anderen Gemeinschaftsländern.

Wir arbeiten mit etablierten Juristen vor Ort zusammen und vermitteln Ihnen gerne einen Termin für einen Erstkontakt.

1. Wer profitiert davon?

Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern, die eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien wünschen und über ein volles Aufenthaltsrecht, verbunden mit einigen bedeutenden Steuervorteile verfügen möchten. Das spanische Goldene Visum hat zwei grundlegende Vorteile: Es besteht keine Verpflichtung bestimmte Zeiträume in Spanien zu verbringen, zudem ist es keine Notwendigkeit, ein Steuerinländer zu sein.

2. Was sind die Merkmale des Visums?

Diese Art von Visum gewährt dem Investor zunächst eine einjährige Aufenthaltserlaubnis, die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, wie z. B. der Aufrechterhaltung oder Erhöhung der Investition, um weitere zwei Jahre verlängert werden kann. Das Visum kann um bis zu fünf Jahre verlängert werden, auch darüberhinausgehende Verlängerungen sind möglich. Das Aufenthaltsvisum für Investoren ist eine Möglichkeit, die spanische Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren Aufenthalt zu erlangen.

3. Kann ich das Visum für die Einreise in die Europäische Union verwenden?

Ja, dieses Visum berechtigt Sie, sich in der Europäischen Union in den Ländern des Schengener Abkommens frei zu bewegen, diese wären: Frankreich, Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Tschechien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei, Schweden und Schweiz.

4. Ist es nur für den Investor?

Nein, das Goldene Visum kennt das Recht auf Familienzusammenführung der Begünstigten an, d. h. der Anspruch auf das Visum erstreckt sich auf direkte Familienangehörige, Ehepartner und Ehepartnerinnen, erwachsene Kinder und Eltern, die wirtschaftlich vom Empfänger des Goldenen Visums abhängig sind. Das Goldene Visum berechtigt auch den Ehepartner des Investors zur Arbeit in Spanien.

5. Was ist die obligatorische Mindestinvestition?

Bei Investitionen in Immobilien, müssen diese bei einem oder mehreren Käufen mindestens 500.000 Euro (vor Steuern) betragen.

6. Was sind die anderen Voraussetzungen für den Erhalt eines goldenen Visums?

Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU müssen volljährig sein, in Spanien oder einem anderen Land nicht vorbestraft und legal in das Land eingereist sein.

7. Was sind die Voraussetzungen für die Einreise nach Spanien?

Investoren, die ein Goldenes Visum beantragen, müssen eine Krankenversicherung vorweisen können, um ihren Aufenthalt zu sichern. Dies gilt auch für Familienangehörige, sofern sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Sie müssen nachweisen, dass sie mind. über finanzielle Mittel von 26.500 Euro pro Jahr und weitere 6.600 Euro für jedes Familienmitglied verfügen, zudem müssen sie bescheinigen, dass sie keine Infektionskrankheiten haben.

8. Wie bringe ich den Ball ins Rollen?

Es ist ganz einfach. Senden Sie die erforderlichen Unterlagen einfach an das spanische Konsulat in Ihrem Herkunftsland.

9. Wie lange dauert es?

Die Prüfung der eingereichten Unterlagen dauert eine Woche und weitere 20 Tage, bis das Konsulat seine Entscheidung trifft.

10. Was passiert als nächstes?

Sobald eine positive Entscheidung getroffen wurde, haben die Antragsteller einen Monat Zeit, um einen formellen Visumantrag beim Konsulat zu stellen. Zum Zeitpunkt des Erhalts, können sie nach Spanien reisen und ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen. Verbunden mit dem Beginn Ihres Spanienaufenthaltes, müssen sie den Ausländerausweis (NIE) beantragen, welcher bei jeder nationalen Polizeistation bzw. beim Spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland erhältlich ist.

11. Wie kann ich nachweisen, dass ich in Immobilien investiert habe?

Mit einer Bescheinigung über Eigentum, Gebühren und Belastungen aus dem Grundbuchamt. Diese Bescheinigung muss innerhalb von 90 Tagen, nach Einreichung des Visumsantrags, nachgeliefert werden. Wenn die Immobilie bei Einreichung des Visumsantrags noch vom Grundbuchamt bearbeitet wird, genügt eine Bescheinigung über die Einreichung der Kaufurkunde, begleitet von dem Dokument, das die Zahlung der entsprechenden Gebühren nachweist.

Immobilienbranche und Rechtssystem

Die Bürger werden durch ein Gesetz geschützt, welches in der spanischen Verfassung verankert ist, so heißt es in Artikel 13: „Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Niemand darf seiner Freiheit beraubt werden, es sei denn, dies geschieht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Abschnitts, sowie in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen und in der vom Gesetz vorgesehenen Weise“. Aus diesem Grund gilt das spanische Rechtssystem als eines der zuverlässigsten der Welt, ausgezeichnet durch ein hierarchisches Gerichtssystem.

Der Bericht der Weltbank „Doing Business“ besagt, dass Spanien ein sicheres Land für Investitionen und Unternehmensgründungen ist. Tatsächlich rangiert Spanien auf Platz 30 vor Ländern wie Frankreich, Holland, der Schweiz und Japan. Letztendlich bietet Spanien Stabilität und Koexistenz innerhalb eines der etabliertesten Sicherheitsrahmen der Welt.

Die Sicherheit, die das spanische Rechtssystem bietet, erstreckt sich auch auf den Immobilienmarkt. Dieses Feld hat spezifische Gesetze, die den Verkauf von Immobilien regeln. Der Notar spielt eine wichtige Rolle und ist für die Bescheinigung der Identität und Rechtsfähigkeit der Beteiligten zuständig, darüber hinaus haben in Spanien nur öffentliche Einrichtungen Zugang zum Grundbuchamt.

Dieses Register schützt Einzelpersonen und Organisationen beim Kauf von Immobilien, sofern die öffentliche Urkunde formalisiert wurde. Notare und Grundbuchämter verfügen über ein eigenes Kommunikationssystem, welches Fehler bei der Eigentumsübertragung verhindert und zusätzliche Sicherheit bei Verkaufstransaktionen bietet.

Kosten / Erwerbsnebenkosten für Käufer in Spanien

Die Erwerbsnebenkosten belaufen sich in Spanien auf ca. 12,5 % des Kaufpreises.

Wie beim Erwerb einer Immobilie in Deutschland fallen hierbei Kosten an für:

  • Grunderwerbsteuer (ca. 10 % aus Kaufpreis)
  • Eintragung ins amtliche Register
  • Notariatsgebühren                                                                            
  • Steuerberater / Umschreibungskosten

WICHTIG ZU WISSEN:
Beim Kauf einer Immobilie in Spanien bezahlen Sie als KÄUFER i. d. R. keine zusätzlichen Maklergebühren, da diese bereits im Verkaufspreis inkludiert sind (Ausnahmen ggf. bei Bauträgerobjekten, Bankobjekten oder speziellen Partnerobjekten). D. h. normalerweise werden diese Kosten vom VERKÄUFER übernommen. Die übliche Maklercourtage beträgt 5 % + IVA des Kaufpreises. Es kann abweichend vereinbart werden, dass diese Kosten vom KÄUFER übernommen werden.

NIE-Nummer

Was ist eine NIE-Nummer?

Das spanische Generalkonsulat schreibt folgendes zu diesem Dokument:
„Ausländer, die in Spanien wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen pflegen, erhalten auf Antrag eine Ausländeridentitätsnummer, Número de Identidad de Extranjero (NIE). Diese ist fortlaufend, persönlich und unübertragbar und wird im spanischen Ausländerzentralregister von der Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil erteilt. Die NIE dient Ausländern zugleich als Steuernummer, Número de Identificación Fiscal (NIF). Sie muss bei allen Anträgen, Erklärungen und Formalitäten gegenüber spanischen Behörden immer angegeben werden.“

Wo erhalten Sie die NIE-Nummer?

Die NIE-Nummer beantragen Sie beim Spanischen Konsulat (in Deutschland; z. B. in München bzw. der Ihnen nächstgelegenen Stadt) oder über eine der Internet-Service-Agenturen.

Die 10 wichtigsten Gründe, warum man eine spanische NIE-Nummer benötigt!

1. Für den Kauf einer Immobilie in Spanien
2. Wenn Sie sich in Spanien selbstständig machen möchten
3. Für einen Job im Angestelltenverhältnis in Spanien
4. Falls Sie in Spanien studieren möchten
5. Um ein Bankkonto mit „normalen“ Bankgebühren in Spanien zu eröffnen
6. Für einen Vertrag mit einem spanischen Stromversorger
7. Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen/anmelden möchten
8. Um eine Versicherung in Spanien abzuschließen
9. Wenn Sie eine spanische Firma (z. B. S.L.) gründen wollen
10. Um einen Mietvertrag in Spanien abzuschließen

Wie lange dauert die Beantragung der NIE-Nummer?

In der Nebensaison circa 3-4 Wochen! Natürlich kann das auch mal schneller gehen, aber das können und wollen wir nicht versprechen.

In der Hauptsaison ( Juli & August ) kann das auch mal 8 Wochen dauern, da die Behörde im Juli und August Ihre Mitarbeiter in den Urlaub schickt.

Im September wird dann viel „liegengebliebenes“ von Juli und August aufgearbeitet, was dazu führt, dass es auch im September noch zu Verzögerungen kommen kann.

Wie lange ist die NIE-Nummer gültig?

Die NIE-Nummer verliert niemals ihre Gültigkeit. Die Nummer bleibt ein Leben lang bestehen für Ihren Namen, nur das Dokument muss man für manche Zwecke immer wieder mal aktuell anfordern bei der Behörde.

Notartermin

Für den Notartermin / für die Kaufvertragsunterzeichnung brauchen Sie folgendes:

Vom Käufer benötigte Unterlagen

  • Personalausweis aller Beteiligten im Original (gültig!)
  • Original NIE-Nummer (Steuernummer-Bestätigung)
  • Alle Zahlungsbelege mit sichtbarem Absende- und Empfängerkonto

Vom Verkäufer benötigte Unterlagen

  • Original-Energiezertifikat
  • Schlüssel vom Haus
  • Weitere Unterlagen vom Haus, z. B. Infos / Belege über laufende Kosten
  • Versicherungsunterlagen
  • Adressen z. B. von Gärtner, Pooldienst…